Eine unserer Kernkompetenzen ist das Bank- und Kapitalmarktrecht. Dieses umfasst sowohl das Kredit- und Kreditsicherungsrecht, als auch das Kapitalanlagerecht und die Beratung nach Wertpapierhandelsgesetz.
Wir beraten und vertreten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in sämtlichen bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen – außergerichtlich ebenso wie vor Gericht. Dabei stehen die wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten ebenso im Fokus wie eine rechtssichere und praxisorientierte Lösung.
Auch Fälle des sogenannten Phishings, die zunehmend mehr Menschen betreffen, gehören zu unserem Tätigkeitsportfolio. Wir unterstützen Betroffene bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber Banken und Zahlungsdienstleistern sowie bei der rechtlichen Bewertung unautorisierter Zahlungsvorgänge und möglicher Haftungsfragen.
Durch fundierte Fachkenntnisse und eine individuelle Betreuung entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen für die jeweiligen Anliegen unserer Mandanten.