Das Insolvenzanfechtungsrecht regelt die Voraussetzungen, unter denen ein Insolvenzverwalter bereits vor der Insolvenzeröffnung erbrachte Leistungen des Schuldners – insbesondere Zahlungen an Gläubiger – zurückfordern kann.
Für Unternehmen und sonstige Gläubiger bedeutet dies häufig ein erhebliches wirtschaftliches Risiko: Selbst rechtmäßig erhaltene Zahlungen können nachträglich angefochten werden, sodass der Gläubiger den Betrag zurückgewähren muss und seine Forderung lediglich noch zur Insolvenzquote anmelden kann.
Wir vertreten bundesweit ausschließlich Gläubiger, die mit Rückforderungsansprüchen von Insolvenzverwaltern konfrontiert werden. Unsere Tätigkeit umfasst dabei sowohl die außergerichtliche Abwehr von Insolvenzanfechtungen als auch die gerichtliche Vertretung in komplexen Anfechtungsprozessen.
Insbesondere sind wir auf diesem Gebiet ständig für den größten regionalen Energieversorger im Raum Weser-Ems tätig.