Das Mietrecht ist sowohl für Vermieter als auch für Mieter von großer praktischer Bedeutung und von einer Vielzahl gesetzlicher Regelungen sowie aktueller Rechtsprechung geprägt. Konflikte entstehen häufig bei Fragen zur Mietzahlung, zu Betriebskosten, Mängeln der Mietsache, Kündigungen oder der Rückgabe von Wohn- und Gewerberaum.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten umfassend im Wohnraummietrecht und Gewerberaummietrecht.
Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere die Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen, die Durchsetzung und Abwehr von Kündigungen, die Geltendmachung von Miet- und Räumungsansprüchen sowie die Beratung bei Mieterhöhungen, Betriebskostenabrechnungen und Gewährleistungsrechten.
Sowohl Vermieter als auch Mieter unterstützen wir bei der außergerichtlichen Konfliktlösung und vertreten ihre Interessen engagiert vor Gericht. Dabei legen wir Wert auf eine praxisnahe, wirtschaftlich sinnvolle und verständliche Beratung, um nachhaltige und rechtssichere Lösungen zu erreichen.